Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nobl Media – Social Media & Contentproduktion (B2B)
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Nobl Media,
Hans-Bos Straße 15
(nachfolgend „Agentur“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich organisches Social-Media-Marketing, insbesondere:
• Konzeption und strategische Beratung
• Erstellung, Planung und Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten
• Foto- und Videoproduktion, einschließlich Dreharbeiten vor Ort beim Kunden
• Optimierung bestehender Social-Media-Auftritte
• Image-, Marken- und ggf. Recruiting-Content für Autohäuser
(2) Es handelt sich um einen Dienstvertrag.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, quantitativer oder messbarer Erfolg (z. B. Reichweite, Verkäufe, Bewerbungen, Markenbekanntheit) wird nicht geschuldet.
(3) Art, Umfang und Menge der Inhalte ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
(4) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Vertragsbestandteil.
§3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots in Textform (z. B. E-Mail, digitale Signatur) oder mündlich zustande.
Vertragssprache ist Deutsch.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus zu zahlen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen sowie Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Materialien, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfristen.
(3) Der Kunde versichert, dass alle bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Videos, Logos) frei von Rechten Dritter sind.
(4) Unterbleibt die Mitwirkung des Kunden über einen längeren Zeitraum, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.
§5a Mitwirkungspflichten bei Foto- und Videoproduktion vor Ort
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Drehorte zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und alle organisatorischen Voraussetzungen (z. B. Ansprechpartner, Fahrzeuge, Räumlichkeiten, Mitarbeitende) rechtzeitig bereitstehen.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle bei der Produktion beteiligten Personen ihre Einwilligung zur Bild- und Tonaufzeichnung sowie zur Nutzung der Aufnahmen erteilt haben.
(3) Verzögerungen, Unterbrechungen oder Ausfälle von Vor-Ort-Terminen, die aus der Sphäre des Kunden resultieren, berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
Zusätzlicher Zeit- oder Produktionsaufwand kann gesondert berechnet werden.
(4) Wird ein vereinbarter Vor-Ort-Termin vom Kunden weniger als 48 Stunden vor dem Termin abgesagt, ist die Agentur berechtigt, den Termin ganz oder teilweise als erbracht abzurechnen, sofern kein Ersatztermin möglich ist.
§6 Content-Freigabe und Korrekturen
(1) Die Agentur legt dem Kunden Inhalte zur Freigabe vor.
(2) Der Umfang der enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Weitergehende Änderungen oder grundlegende Richtungswechsel gelten als zusätzlicher Aufwand.
(4) Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als freigegeben.
(5) Bei Foto- und Videoproduktionen bezieht sich die Freigabe auf den finalen Schnitt.
Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial besteht nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von
4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§8 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzverluste oder ausgebliebene Erfolge ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den final freigegebenen Foto- und Videoinhalten zur Nutzung auf den eigenen Social-Media-Kanälen sowie für eigene Marketingzwecke, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Konzepte, Strategien, Vorlagen, Arbeitsmethoden und nicht veröffentlichte Entwürfe bleiben geistiges Eigentum der Agentur.
(3) Eine Weitergabe oder Nutzung der Inhalte durch Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
§10 Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name, Logo sowie veröffentlichten Inhalten als Referenz (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§11 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.